Glossar
- Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
- Behindertenbeauftragte
- Behindertengleichstellungsgesetz
- Behinderung
- Beratungsangebote
- Berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt
- Berufliche Ersteingliederung
- Berufliche Weiterbildung
- Berufliche Wiedereingliederung
- Berufliches Fortkommen
- Berufliches Orientierungsverfahren
- Berufsausbildung
- Berufsberatung
- Berufsgenossenschaften (BG)
- Beschäftigungspflicht
- Besonders betroffene schwerbehinderte Arbeitnehmer
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Bezugsgröße, Kennzahl in der gesetzlichen Sozialversicherung
- Bundesagentur für Arbeit
- Bundesversorgungsgesetz
Beratungsangebote
Integrationsamt – Partner der schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt und deren Arbeitgeber.www.integrationsaemter.de
Technischer Beratungsdienst (TBD) des Integrationsamtes – Beratung für schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vorgesetzte und Kollegen von (schwer-)behinderten Beschäftigten zur behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsstätten, Barrierefreiheit und Ergonomie.www.integrationsaemter.de/kontakt
Integrationsfachdienst (IFD) – Psychosoziale Beratung und Begleitung für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung sowie deren Arbeitgeber, aber auch Schulabgänger mit Behinderung, Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen (arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis) und Auszubildende.www.integrationsaemter.de/kontakt
Agentur für Arbeit – Beratung und Vermittlung in Arbeit und Beschäftigung unter Berücksichtigung der Anforderungen und Aussichten des gewählten Berufs am Arbeitsmarkt, der beruflichen Entwicklung oder eines Berufswechsels. Dabei werden die Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit des Arbeitsplatzsuchenden sowie die Anforderungen der angebotenen Stellen berücksichtigt.
Angebote für Unternehmen: www.arbeitsagentur.de
Angebote für Privatpersonen: www.arbeitsagentur.de/privatpersonen
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) – Bundesweites Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige. Die EUTB berät ganz nach den individuellen Bedürfnissen, im Interesse des Ratsuchenden und unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen, oder von Leistungserbringern.