Glossar
Rentenversicherung, gesetzliche
Die Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten hauptsächlich bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie im Todesfall deren Hinterbliebene.
Aufgaben: Die wesentlichen Aufgaben der Rentenversicherung sind nach dem SGB VI:
- Leistungen zur Rehabilitation (Teilhabe)
- Zahlung von Renten und Zusatzleistungen (vgl. Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Altersrente)
- Zahlung von Beträgen zur Krankenversicherung der Rentner
- Information, Auskunft und Beratung der Versicherten und Rentner
Rentenversicherungsträger: Die gesetzliche Rentenversicherung wird von Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, den Rentenversicherungsträgern (also nicht von privaten Unternehmen), ausgeführt. Sie sind zugleich Rehabilitationsträger. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind seit dem 01.10.2005:
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Regionalträger
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Die landwirtschaftlichen Alterskassen sind zuständig für die Rentenversicherung der landwirtschaftlichen Unternehmer und mitarbeitenden Familienangehörigen.