Glossar
- Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
- Behindertenbeauftragte
- Behindertengleichstellungsgesetz
- Behinderung
- Beratungsangebote
- Berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt
- Berufliche Ersteingliederung
- Berufliche Weiterbildung
- Berufliche Wiedereingliederung
- Berufliches Fortkommen
- Berufliches Orientierungsverfahren
- Berufsausbildung
- Berufsberatung
- Berufsgenossenschaften (BG)
- Beschäftigungspflicht
- Besonders betroffene schwerbehinderte Arbeitnehmer
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Bezugsgröße, Kennzahl in der gesetzlichen Sozialversicherung
- Bundesagentur für Arbeit
- Bundesversorgungsgesetz
Berufsberatung
Berufsberatung ist eine im SGB III (Arbeitsförderung) festgelegte Aufgabe der Agenturen für Arbeit (§§ 30ff. SGB III). Die Beratung richtet sich nach dem Anliegen und dem Bedarf des einzelnen Ratsuchenden. Sie bezieht sich zum Beispiel auf Fragen der Berufswahl, des Berufswechsels, auf Möglichkeiten der beruflichen Bildung und die Leistungen der Arbeitsförderung. Sofern dies zur Feststellung der beruflichen Eignung erforderlich und gewünscht ist, kann eine medizinische oder psychologische Untersuchung wichtige Informationen zur Berufseignung oder Vermittlungsfähigkeit liefern. Für Menschen mit Behinderung, inklusive Rehabilitanden sind in den Agenturen für Arbeit spezifisch qualifizierte Mitarbeiter in Reha/SB-Teams verantwortlich.