Glossar
Prüfungsmodifikationen
Prüfungsmodifikationen:
Nach Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) sind von den Kammern bei der Durchführung von Abschluss- bzw. Gesellenprüfungen die besonderen Belange der körperlich, geistig und seelisch behinderten Menschen bei der Prüfung zu berücksichtigen.
Die meisten Prüfungsordnungen für Staatsexamina sowie Bachelor- und Masterstudiengänge sehen ausdrücklich Maßnahmen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile vor (beispielsweise gesonderte mündliche Prüfungen). Der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.10.2000 regelt Nachteilsausgleiche für behinderte Studierende für Prüfungen an Hochschulen. Im Rahmen der üblichen Vorlesungen ist es wichtig, auf die Lehrenden zuzugehen und sie auf die besondere persönliche Situation hinzuweisen.
Weitere Informationen: Kammern von Handwerkskammer,
Industrie- und Handelskammer und die
Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung.
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