Glossar
Begriffe anzeigen
- Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
- Behindertenbeauftragte
- Behindertengleichstellungsgesetz
- Behinderung
- Beratungsangebote
- Berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt
- Berufliche Ersteingliederung
- Berufliche Weiterbildung
- Berufliche Wiedereingliederung
- Berufliches Fortkommen
- Berufliches Orientierungsverfahren
- Berufsausbildung
- Berufsberatung
- Berufsgenossenschaften (BG)
- Beschäftigungspflicht
- Besonders betroffene schwerbehinderte Arbeitnehmer
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Bezugsgröße, Kennzahl in der gesetzlichen Sozialversicherung
- Bundesagentur für Arbeit
- Bundesversorgungsgesetz
Bundesversorgungsgesetz
Das BVG regelt die soziale Entschädigung für Kriegsopfer wegen gesundheitlicher oder wirtschaftlicher Folgen einer anerkannten gesundheitlichen Schädigung. Das Gesetz findet entsprechende Anwendung auf Wehrdienstopfer, Impfgeschädigte und Opfer von Gewalttaten. Leistungen erhalten die Beschädigten und ihre Angehörigen sowie die Hinterbliebenen (Witwen, Waisen, Eltern).
Die Hauptfürsorgestellen gewähren als Rehabilitationsträger auf Antrag oder von Amts wegen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Beschädigte (§ 26 BVG).