Die Beratung von jugendlichen schwerbehinderten Menschen umfasst alle Fragen der Berufswahl, der beruflichen Entwicklung und des Berufswechsels sowie umfassende Informationen u.a. über Berufe, deren Anforderungen und Aussichten sowie über beruflich bedeutsame Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt.
Die Vermittlung umfasst alle Tätigkeiten, die darauf gerichtet sind, Ausbildungsplatzsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung eines Ausbildungsverhältnisses zusammenzuführen. Die Agentur für Arbeit muss dabei die Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit des Ausbildungs-und Arbeitsplatzsuchenden sowie die Anforderungen der angebotenen Stellen berücksichtigen.