Schwerbehinderte Menschen können vom Integrationsamt ein Darlehen zur Gründung und zur Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz erhalten, wenn
- sie die erforderliche persönliche und fachliche Eignung für die Ausübung der Tätigkeit erfüllen,
- sie ihren Lebensunterhalt durch die Tätigkeit voraussichtlich auf Dauer im Wesentlichen sicherstellen können,
- die Tätigkeit unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des Arbeitsmarkts zweckmäßig ist.
Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen weitere Hilfen bezuschusst werden, z.B.:
Das zinslose Darlehen zur Existenzgründung ist auf 50 Prozent der Investitionssumme beschränkt. Je nach Bundesland kann es eine Obergrenze für das Darlehen geben. Ein Eigenanteil ist nachzuweisen. Die jährliche Tilgung des Darlehens muss mindestens 10 Prozent der Darlehenssumme betragen. Leistungen zur Deckung der laufenden Betriebskosten oder der Lebenshaltung werden nicht gewährt.
Weitere allgemeine Förderungen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit kann die Agentur für Arbeit gewähren. www.arbeitsagentur.de