Arbeitgeber sind verpflichtet, die Ausbildungsplätze schwerbehinderter Menschen so zu gestalten, dass diese am Arbeitsleben teilhaben und ihre Fähigkeiten nutzen können. Ist der finanzielle Aufwand sehr hoch, können Arbeitgeber Zuschüsse oder Darlehen der Rehabilitationsträger und Integrationsämter beantragen.
Förderfähig sind:
- Arbeitsmittel (z.B. Sehhilfen, Hebehilfen, spezielle Bürostühle, höhenverstellbare Tische)
- Gestaltung barrierefreier Zugänge (z.B. Einbau einer Behindertentoilette, Bau von Rampen für Rollstuhlfahrer, elektrische Türöffner)
- Wartung, Instandhaltung, Einweisung in den Gebrauch der Gegenstände sowie die Anpassung der Arbeitsmittel an den Stand der Technik
Die Höhe eines Zuschusses hängt vom Einzelfall ab. Förderfähig ist der behinderungsbedingte Mehraufwand. Der Arbeitgeber beteiligt sich mit einem individuellen Beitrag an den Gesamtkosten.
Kriterien für die Höhe der Förderung:
- Umfang der Kosten
- Betriebsgröße
- Dauer der Beschäftigung (befristet, unbefristet)
- Art und Schwere der Behinderung des Arbeitnehmers
- Beschäftigungsquote im Betrieb
- Ggf. durch die Maßnahme erreichte Produktivitätssteigerung