Das Integrationsamt berät und informiert in allen Fragen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, insbesondere bei der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen, Wohnungen und Kraftfahrzeugen sowie bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz.
Die informierenden, beratenden und finanziellen Leistungen des Integrationsamtes sind ausgerichtet auf die individuellen Anforderungen des Arbeitsplatzes und die besonderen Bedarfe des behinderten Menschen. Das Integrationsamt arbeitet eng zusammen mit den Rehabilitationsträgern, den Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Behindertenverbänden. Für das betriebliche Integrationsteam ist es Ratgeber und Partner.
In den Bundesländern Bayern und Nordrhein-Westfalen werden die Aufgaben des Integrationsamtes vom Inklusionsamt wahrgenommen.